Berufsausbildung in ausserbetrieblichen Einrichtungen (BaE)

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Was ist BaE?

Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen. Die sozialpädagogisch orientierte Berufsausbildung ist eine erprobte Maßnahme, die benachteiligte Jugendliche trotz ungünstiger Voraussetzungen zu einem Berufsabschluss führt. Es gibt sie sowohl in kooperativer (mehr Praxis außerhalb des Trägers) als auch in integrativer Form (mehr Praxis beim Träger).

Für wen ist die Ausbildung geeignet?

Die außerbetriebliche Ausbildung richtet sich an lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche, für die eine betriebliche Berufsausbildung, auch mit Unterstützung durch ausbildungsbegleitende Hilfen (abH), noch nicht geeignet ist.

Wann beginnt die Berufsausbildung in ausserbetrieblichen Einrichtungen und wo findet sie statt?

Die Maßnahmen beginnen jeweils zum 1. September eines jeden Jahres. Die Dauer der Berufsausbildungen richtet sich nach den jeweiligen Ausbildungsordnungen. In der Regel beträgt die Ausbildungsdauer zwei bis drei Jahre.
Die Ausbildung findet in unseren Ausbildungsstätten, in der zuständigen Berufsschule sowie in ausbildungsberechtigten Partnerbetrieben statt.

Wird die Ausbildung finanziell unterstützt?

Die Auszubildenden erhalten von der Ausbildungswerkstatt Braunschweig e.V. als Träger eine Ausbildungsvergütung. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, bei der jeweiligen Agentur für Arbeit Berufsausbildungsbeihilfe (BaB) zu beantragen.

Wer betreut die Auszubildenden im Rahmen der BaE und was wird vermittelt?

Ein Team aus Ausbildern, Lehrkräften und Sozialpädagogen trägt gemeinsam Verantwortung für die Lern- und Entwicklungsprozesse der Auszubildenden in enger Abstimmung mit der Berufsberatung. Vermittelt werden fachpraktische und fachtheoretische Qualifikationen auf der Grundlage der vorgegebenen Ausbildungsordnung des jeweiligen Ausbildungsberufes. Dabei werden sowohl individuelle Lernvoraussetzungen als auch persönliche Belange der Auszubildenden berücksichtigt und gefördert.

Welchen Abschluss kann man erreichen?

Der Auszubildende erhält nach der Abschlussprüfung ein Prüfungszeugnis der zuständigen Kammer in seinem Berufsbild. Zusätzlich stellt die Berufsschule ein Abschlusszeugnis aus. Die Ausbildungswerkstatt BS e.V. schreibt ebenfalls ein Zeugnis, welches Angaben über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse des Auszubildenden enthält.

Wer entscheidet über die Teilnahme an der BaE?

Die Berufsberatung in der zuständigen Agentur für Arbeit.

Kontakt

Oliver Brants     
oliver.brants@abw-bs.de
Tel.: 0531 - 26406-13