InJob - Individuelles Jobcoaching

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Bewerbungscoaching - Berufscoaching

Was ist Injob?

Die Teilnehmenden werden in Einzelterminen rund um die berufliche und persönliche Situation betreut und qualifiziert, um zielgerichtet in Ausbildung oder Arbeit vermittelt zu werden. Das individuelle Jobcoaching hat somit zum Ziel, die Teilnehmenden nachhaltig in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.

InJob besteht aus zwei Bausteinen, die einzeln belegbar und deren zeitlicher Umfang individuell vereinbart wird (max. 40 Unterrichtseinheiten / 1 UE = 45 Min.).

Ein Baustein dauert mind. 4 bis max. 12 Wochen:

Baustein 1: Bewerbungscoaching

  • Erfassen der persönlichen Kompetenzen
  • Niedrigschwelliger Einstieg in Potentialentwicklung und individuelles Coaching
  • Unterstützung im persönlichen Bewerbungsprozess
  • Erstellen eines professionellen Bewerberprofils und Beratung zum eigenen Auftreten
  • Gesundheits- und Fitnesscoaching inkl. Ernährungs- und Diätberatung bei Bedarf

Baustein 2: Qualifizierungscoaching (QC)

im kaufmännischen und gewerblich-technischen Bereich

Für wen ist InJob geeignet?

Das Projekt richtet sich an arbeitsuchende Personen und auch junge Menschen, die ihre persönliche und berufliche Situation verändern möchten.

Wann beginnt InJob und wo findet es statt?

InJob kann jederzeit beginnen und vom zeitlichen Umfang und den Schwerpunkten individuell gestaltet werden.
Die einzelnen Coaching-Termine finden in der Regel in der Ausbildungswerkstatt BS e.V. statt, können bei Bedarf aber auch in vorher abgestimmten Bereichen telefonisch, per Mail oder online in datenschutzkonformen Beratungen durchgeführt werden.

Wer führt InJob durch?

Ein persönlicher Coach steht zur Verfügung und begleitet den gesamten Prozess des individuellen Job- und Qualifizierungscoachings.
Speziell im Berufscoaching führt zusätzlich ein Team aus erfahrenen Ausbildungs- und Lehrkräften eine individuelle Qualifizierung durch.

Wird die Maßnahme finanziell unterstützt?

Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) vom zuständigen Jobcenter oder von der Agentur für Arbeit entstehen für die Teilnehmenden keine Kosten. Ebenso besteht ggf. ein Anspruch auf Erstattung von Fahrt- und Kinderbetreuungskosten. Dabei gelten die Fördergrundsätze des §81 SGB III.

Wer entscheidet über die Teilnahme an InJob mit Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?

Die persönlichen Beratungsfachkräfte der zuständigen regionalen Jobcenter und Agenturen für Arbeit. Dort wird auch der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausgehändigt.

Kontakt

Anna Vladimir     
anna.vladimir@abw-bs.de
Tel.: 0531 - 26406-19

Laura Schulz     
laura.schulz@abw-bs.de
Tel.: 0531 - 26406-20

Downloads:

Flyer InJob